2005 wurde Erich Schlatter wegen versuchter (nicht durchgeführter!) schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Er bestreitet den "Versuch" bis heute. Noch vor dem Urteil wurde seine Haft in eine so genannte "Massnahme" umgewandelt, d.h. man attestierte ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung ein hohes Rückfallrisiko und verlegte ihn für mehrere Jahre in den Hochsicherheitstrakt der psychiatrischen Klinik Rheinau. 

Am 4. Juli 2013 hat das Kantonsgericht Schaffhausen diese Massnahme aufgehoben. Sie sei gescheitert im Sinne der Nichttherapierbarkeit, und eine Verlängerung ungerechtfertigt und unverhältnismässig, da Schlatter nicht gefährlich ist. Erich Schlatter wurde freigelassen. Zuständig sind nun die zivilen Behörden, das heisst die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Schaffhausen:

 

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Mühlentalstrasse 65A
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 55 85
kesb@ktsh.ch

 

Am 26. September 2013 wurde nach einer Anhörung ein Beistand ernannt, der allerdings lediglich Schlatters Finanzangelegenheiten regeln kann. Ob weitere Massnahmen angezeigt sind, ist zu klären. Eine detaillierte Abklärung geeigneter Massnahmen wurde seitens der Behörden bisher nicht gemacht, obwohl bei Erich Schlatter eindeutig ein "Schwächezustand" vorliegt (Verwahrlosung, Obdachlosigkeit, Unfähigkeit, mit Geld umzugehen etc.), der mitunter zu gefährlichen Situationen führte (Entfachen von Feuer in Wohngegenden) und aufgrund dessen Schlatter gesetzlich ein Anrecht auf Hilfe mit erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen hat. Bis solche Massnahmen ergriffen werden, ist Erich Schlatter zur Zeit in Rheinau fürsorgerisch untergebracht - wobei diese Institution dafür nicht geeignet ist, da sie für gefährliche Straftäter gebaut wurde. Es gilt nun, Lösungsansätze jenseits der Extreme einer Laissez-faire-Politik und der Verwahrung im Hochsicherheitstrakt zu entwickeln. Eine Massnahme muss geeignet sein, Erich Schlatter ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die Bevölkerung vor einer nicht gewollten Eskalation zu schützen. Dafür ist eine enge Kooperation zwischen den beteiligten Instanzen (Rechtsvertreter, Beistand, Vertrauensarzt, Psychiatrie, KESB und Behörden) nötig.

Siehe das Interview mit Urs Wüthrich (Finanzbeistand von Erich S.) in den Schaffhauser Nachrichten.